Vorzeitige Darlehenstilgung und Restschuldversicherung

Verbraucherzentrale Thüringen rät zu genauer Analyse der Ablösesumme

Nicht jede Ablösesumme eines Darlehens ist in ihrer Höhe gerechtfertigt, so Eckehard Balke, Fachberater für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Thüringen. Wer einen Kredit vorzeitig zurückzahlt, kann nach Auffassung der Verbraucherzentrale Thüringen verlangen, dass der nicht verbrauchte Beitrag für die Restschuldversicherung erstattet wird.

Oft bewilligen Banken ein Darlehen nur unter der Voraussetzung, dass eine Restschuldversicherung abgeschlossen wird. Sie soll im Todesfall des Darlehensnehmers die noch offene Restschuld begleichen. Zahlt der Verbraucher den Kredit vorzeitig zurück und sind somit keine finanziellen Risiken mehr abzusichern, entfällt nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen auch die Geschäftsgrundlage für die abgeschlossene Restschuldversicherung. Der Versicherungsvertrag wäre mit Datum der Darlehensrückzahlung entsprechend anzupassen bzw. abzuwickeln. Auch ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht wäre denkbar.

Unangemessen benachteiligt werden Verbraucher, die im Falle einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung Kosten für eine Versicherung tragen sollen, bei der der Versicherungsfall nicht mehr eintreten kann. Verbraucher sollten deshalb bei vorzeitiger Kreditablösung die Ablösesumme genau analysieren. Ist sie höher als der eigentliche Nettokreditbetrag wurde die Restschuldversicherung durch das Darlehen mitfinanziert. Der nicht verbrauchte Beitrag für die Restschuldversicherung, sofern in der Summe enthalten, sollte zurückgefordert werden.

Bei Fragen rund um das Thema Darlehen und Versicherungen kann man sich nach Terminvereinbarung bei der Verbraucherzentrale Thüringen beraten lassen. Termine zu dieser Spezialberatung können vereinbart werden unter Telefon 0361 55514-0 oder in jeder Verbraucherberatungsstelle.

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