Früherkennung von Krankheiten: Gesundheitschecks ohne Praxisgebühr

Um ernsthafte Erkrankungen frühzeitig erkennen zu können, sollten sich gesetzlich Krankenversicherte regelmäßig „auf Herz und Nieren“ untersuchen lassen.

Vorsorgeuntersuchungen sind zum Beispiel wichtig zur Früherkennung von Bluthochdruck, Herzbeschwerden, Diabetes und Krebs. Eine frühzeitige Diagnose kann Heilungschancen erhöhen und den Verlauf einer Erkrankung günstig beeinflussen. Viele Versicherte sind jedoch nur unzureichend über Sinn und Zweck vorbeugender Maßnahmen informiert. Sie wissen schlicht nicht, welche Untersuchungen zur Erkennung schwerer und chronischer Krankheiten von den Krankenkassen bezahlt werden und dass diese Untersuchungen von der Praxisgebühr ausgenommen sind und folglich nichts kosten. Nachfolgend stellen wir Vorsorgeangebote vor und informieren, was im Vorfeld von Untersuchungen zu beachten ist.

Leistungskatalog

Für Patienten ist schon die Vielfalt der Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung recht unübersichtlich. Krankenkassen verstehen darunter die Angebote aus ihrem gesetzlichen Leistungskanon. Arztpraxen werben dagegen mit speziellen Extras, die sie gegen private Kostenübernahme offerieren. Als Faustregel gilt: Die wichtigsten Untersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen!

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

Von der Geburt bis zur Volljährigkeit sind eine Reihe von Untersuchen zur Früherkennung und Vorsorge auf Kosten der Krankenkassen vorgesehen. In den ersten sechs Lebensjahren stehen insgesamt zehn Untersuchungen auf dem Programm, in denen Sinnes-, Atmungs- und Verdauungsorgane sowie Zähne, Kiefer, Mund, Skelett und Muskulatur und angeborene Stoffwechselstörungen untersucht sowie mögliche Entwicklungs- und Verhaltensstörungen festgestellt werden können. Mehrere Regelimpfungen – unter anderem zu Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps und Röteln – runden das Vorsorgeangebot für die Jüngsten ab. Eltern erhalten nach der Geburt ein Gesundheitsheft, in dem alle wichtigen Untersuchungen aufgelistet sind. Ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 15 Jahren gibt es weitere Untersuchungen zum Check der körperlichen Verfassung und seelischen Entwicklung (Jugendgesundheitsuntersuchung). Außerdem werden die Kosten der Schutzimpfung gegen Krebs des Gebärmutterhalses(HPV-Impfung) für Mädchen im Alter von zwölf bis 17 Jahren nach einer ärztlichen Beratung übernommen. Kinder und Jugendliche sind generell bis zum Alter von 18 Jahren von der Praxisgebühr befreit.

Vom Alter abhängige Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene

Ab einem bestimmten Alter können Patienten alle zwei Jahre einen allgemeinen Gesundheits-Check und jährlich regelmäßige Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen wahrnehmen. Im Einzelnen sind dies ab einem Alter von

20 Jahren: Einmal pro Jahr eine Genitaluntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei Frauen.
bis 25 Jahre: Jährlicher Test auf eine Infektion mit Chlamydien für Frauen.
30 Jahren: Zur Krebsvorsorge von Frauen kommt eine jährliche Brust- und Hautuntersuchung hinzu. Patientinnen sollten darauf achten, dass sie zur regelmäßigen Prophylaxe in die Selbstuntersuchung der Brust eingewiesen werden.
35 Jahren: Alle zwei Jahre allgemeiner Gesundheits-Check für Männer und Frauen zur Früherkennung u. a. von Nieren-, Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes.
35 Jahren: Alle zwei Jahre Hautkrebs-Screening(Früherkennung) – hierbei findet eine visuelle Ganzkörperuntersuchung der Haut statt.
45 Jahren: Für Männer jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Genitalien und Prostata.
50 bis 54 Jahren: Für Fauen und Männer jährliche Dickdarm- und Enddarmuntersuchung.
50 bis 69 Jahren: Für Frauen alle zwei Jahre Einladung zur Mammographieuntersuchung.
55 Jahren: Darmkrebsfrüherkennung für Männer und Frauen – alle zwei Jahre Stuhluntersuchung oder im Abstand von zehn Jahren maximal zwei Früherkennungs-Darmspiegelungen (Koloskopien).

Eine weitergehende Übersicht finden Sie auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Vom Alter unabhängige, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene

Zahnvorsorge: Einmal pro Jahr wird ein Zahnarztbesuch – bei Bedarf mit Röntgenaufnahme und Sensibilitätsprüfung – empfohlen. Besser für die Prophylaxe ist allerdings ein halbjährlicher Besuch beim Zahnarzt. Für beide Termine übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Entfernung von Zahnstein kann einmal pro Jahr mit der Kasse abgerechnet werden.
Schwangerschaftsvorsorge: Die Vorsorge während der Schwangerschaft und nach der Entbindung gehört ebenfalls zum Leistungskanon der gesetzlichen Krankenkassen. Darin eingeschlossen sind zum Beispiel drei Ultraschalluntersuchungen. Falls medizinisch erforderlich, etwa bei Verdacht einer Fehlentwicklung des Kindes, werden weitere Ultraschalluntersuchungen von der Kasse übernommen. Alle Leistungen sind in den so genannten Mutterschafts-Richtlinien aufgeführt.
Schutzimpfungen: Auch lang anhaltender Schutz – etwa gegen Tetanus oder Grippe – gehört zu den Vorsorgeleistungen. Eine gute Orientierung über Impfungen, die sinnvoll sind, bieten die jährlichen Empfehlungen der ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut. Alle von der Kommission empfohlenen Schutzimpfungen sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Jede Kasse kann in ihrer Satzung allerdings weitere Impfangebote als freiwillige Leistungen vorsehen. Dies sollten Patientinnen und Patienten im Einzelfall mit ihrer Krankenkasse klären.

Tipps für Patientinnen und Patienten

Keine Praxisgebühr
Für Vorsorgeuntersuchungen wird keine Praxisgebühr fällig. Zu den Leistungen zählen dabei nicht nur die medizinische Untersuchung, sondern auch das Informationsgespräch zwischen Arzt/Ärztin und Patient. Auch für die abschließende therapeutische Beratung muss keine Gebühr entrichtet werden. Nur wenn weitere Leistungen hinzukommen – zum Beispiel ein Rezept ausgestellt wird – muss die Praxisgebühr entrichtet werden.

Zusätzliche Angebote genau prüfen
Neben den Vorsorgeuntersuchungen, die zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, bieten Arztpraxen häufig Arztpraxis zusätzliche Extras an. Dabei handelt es sich um so genannte IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen), die Patienten aus eigener Tasche zahlen müssen. Deren Nutzen ist in vielen Fällen umstritten. Patienten sollten deshalb zusätzliche Angebote, die ihre Kasse nicht zahlt, vor einer Zustimmung prüfen und mit ihrer Krankenkasse Rücksprache halten, inwieweit kostenpflichtige Zusatzbehandlungen im Einzelfall sinnvoll sind. Einige Kassen bieten hierzu eine eigene medizinische Hotline an. Neben der Beurteilung von Vor- und Nachteilen kann bei einer Nachfrage auch geklärt werden, ob zusätzliche Leistungen zum Vorsorgeprogramm der Krankenkasse gehören und nicht privat bezahlt werden müssen. Was viele Patienten nicht wissen: Treten bestimme Symptome oder Beschwerden auf – etwa ein auffälliger Tastbefund der Brust oder ein Verdacht auf Blutarmut – müssen die gesetzlichen Krankenkassen weitere Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen übernehmen. Ob die Kassen die Kosten tragen, sollte man vorab genau klären – denn die Beträge für bereits privat gezahlte Leistungen werden nachträglich meist nicht erstattet.

Speziell zur Krebsvorsorge erteilt auch der Informationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg kompetent Auskunft – täglich von 8 bis 20 Uhr, unter 0800 – 420 30 40 oder im Internet.

Nach Bonusprogrammen fragen
Um gesetzlich Krankenversicherten die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen schmackhaft zu machen, bieten einige Krankenkassen Bonusprogramme an. Wer regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nachweisen kann, erhält einen finanziellen Zuschuss oder andere Bonusleistungen. Wird ein Zahnersatz fällig, belohnen alle Kassen regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt mit finanziellen Zuschüssen. Deshalb ist es wichtig, dass die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen als Nachweis im Bonusheft festgehalten werden.

Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, wie zum Beispiel ein jährliches Hautkrebs-Screening. Informationen und Vergleiche zu den erweiterten Leistungen der Krankenkassen bietet u. a. die Stiftung Warentest.

Chronikerregelung ab dem 01.01.2008
Wer im Fall einer späteren chronischen Erkrankung die reduzierte Belastungsgrenze bei Zuzahlungen von zwei auf ein Prozent des Bruttoeinkommens in Anspruch nehmen will, muss sich seit dem 01. Januar 2008 einmalig bei einem Arzt über die Vor- und Nachteile der Früherkennungsuntersuchungen von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs beraten lassen.

Diese Regelung gilt für alle gesetzlich Versicherten, die ab April 2007 erstmals diese Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen konnten. Das bedeutet für nach dem 1. April 1987 geborene Frauen, dass sie sich – sofern nicht bereits erfolgt – zeitnah zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs beraten lassen sollten. Die nach dem 1. April 1962 geborenen Männer sind noch nicht betroffen, da sie die Beratung zu Darmkrebs erst mit 50 Jahren beanspruchen können. In jedem Fall gilt: Die Beratung ist innerhalb von zwei Jahren nach Erreichen des Anspruchsalters wahrzunehmen.

Versicherte mit schweren psychischen Erkrankungen oder schweren geistigen Behinderungen sowie Versicherte, die bereits an einer der zu untersuchenden Krankheit leiden, brauchen sich nicht ärztlich beraten zu lassen.

Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten zu Beginn eines jeden Kalenderjahres über die empfohlenen Früherkennungsuntersuchungen zu informieren!

Weiterführende Hinweise

Eine Übersicht über sinnvolle Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen, deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden, gibt es unentgeltlich als Download.

Diese Verbraucherinformation wurde im Rahmen des Projekts Markttransparenz im Gesundheitswesen”, gefördert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, erstellt.

(Quelle: http://www.vz-bawue.de/UNIQ131584720429636/link319032A.html)

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