Gut informiert – leicht reklamiert in Polen

Deutsch-Polnisches Verbracherinformationszentrum hilft

Zurzeit verlockt ein günstiger Umrechnungskurs zu Einkäufen in Polen. So erwarb auch ein Cottbuser während seines Urlaubs an der polnischen Ostseeküste ein neues Handy zum Angebotspreis – doch zuhause leuchtete das Markengerät schon nicht mehr. „Grundsätzlich haben die Kunden auch in polnischen Geschäften einen zweijährigen Gewährleistungsschutz, den sie beim Verkäufer geltend machen müssen“, erläutert Dr. Katarzyna Trietz vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum in Frankfurt (Oder), wo der Verbraucher Hilfe suchte. Die Juristin weist darauf hin, dass abweichend vom deutschen Recht die Reklamation als anerkannt gilt, wenn sie dem Händler nachweisbar zuging und er nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen hat. Deshalb sollte man den Anspruch am besten per Einschreiben oder auch unter Zeugen geltend machen.

Zusätzlich werde beim Erwerb von Kraftfahrzeugen und oft auch bei Elektrogeräten oder anderen Haushaltswaren eine kommerzielle Garantie gewährt, so die Expertin. Über den Umfang dieser freiwilligen Leistung entscheiden Händler oder Hersteller selbst. „Den Garantiebedingungen entnimmt man die Vorgehensweise bei einer Reklamation“, rät Trietz: „Es lohnt sich, beim Kauf nach der Europäischen Garantiekarte zu fragen, denn damit kann man die unentgeltlichen Garantieleistungen auch in Deutschland geltend machen.“

Wer Rat zu Garantiefragen im Nachbarland oder direkte Hilfe im Reklamationsfall sucht, den unterstützen die Experten des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums in der Karl-Marx-Str. 7 in Frankfurt (Oder) gern, auch telefonisch unter 0335 500 80 650. Sie führten auch die eingangs geschilderte Reklamation des Mobiltelefons zu einem erfolgreich Abschluss.

(Quelle:http://www.vzb.de/UNIQ131601649106592/link927021A.html)

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